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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Roj Auf – 09.03.2026

  1. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen frei in Ort, Zeit und Art, üblicherweise remote oder in den eigenen Räumen. Der Einsatz von Subunternehmern ist erlaubt, sofern die Leistung nicht beeinträchtigt wird.

  1. Exklusivität

Sofern die Zahlungsmodalität mit Ausschließlichkeitsklausel vereinbart wurde, verpflichtet sich der Auftraggeber, außerhalb der Europäischen Union ausschließlich über den Auftragnehmer zu rekrutieren. Die Exklusivität gilt für 18 Monate, kündbar mit 3 Monaten Frist. Bei Verstoß entfällt der gewährte Rabatt mit Wirkung für die Zukunft. Bereits gewährte Rabatte können nachberechnet werden.

  1. Mitwirkungspflichten
  2. Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben bei Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Arbeitsumgebung zu schaffen und zu erhalten, die frei von Mobbing, Belästigung, Diskriminierung und ähnlichen schädlichen Verhaltensweisen ist. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Kenntniserlangung von Anzeichen für Mobbing oder ähnlichem Fehlverhalten unverzüglich angemessene und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen und das Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde die Dienstleistung ganz oder teilweise nicht durchführen, so steht dem Auftragnehmer ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung zu.
  5. Einreise & Nachbesetzung
  6. Der Auftraggeber hält die Stelle für mindestens drei Monate nach Visumsantrag bereit und liefert nötige Unterlagen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Behördenentscheidungen.
  7. Bei Nachbesetzung hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der vollständigen Vermittlungsgebühr, wenn dem Auftragnehmer nicht gelingt innerhalb von vier Monaten einen geeigneten Ersatzkandidaten vorzuschlagen.
  8. Kein Anspruch auf Nachbesetzung besteht, wenn der Auftraggeber während der Probezeit die Arbeitsbedingungen wesentlich verändert oder mehr als einen Ersatzkandidaten ablehnt.
  9. Der Anspruch entfällt auch, wenn die Kündigung auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist.

 

  1. Anerkennung & Arbeitsantritt

Bis zum Arbeitsantritt übernimmt der Auftragnehmer das Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen. Danach liegt die Verantwortung für Integration und Fortbildung beim Auftraggeber. Dieser trägt alle Folgekosten (z. B. Kurse, Prüfungen).

  1. Unterstützung nach Vermittlung

Bei Problemen während der Ausbildung bietet der Auftragnehmer freiwillig und unverbindlich Unterstützung (z. B. Mediation). Es besteht kein Anspruch auf Erfolg.

  1. Zahlungen & Tarifanpassung
  2. Eine nachträgliche Tarifänderung ist nach 18 Monaten mit 8 Wochen Vorlauf möglich. Der Auftragnehmer kann den Tarif aus verschiedenen Gründen anpassen insbesondere Marktveränderungen, gestiegene Kosten, gesetzliche Änderungen. Eine schriftliche Mitteilung erfolgt mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder Post. Der Auftraggeber kann innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Anpassung als akzeptiert. Bei Zahlungsverzug kann die Leistung ausgesetzt werden.
  3. Unabhängig von der Zahlungsart kann der Auftraggeber freiwillig Vorortkosten im Ausland übernehmen (z. B. Behörden-, Übersetzungs- und Betreuungskosten für den Kandidaten). Bei Interesse unterbreitet der Auftragnehmer ein individuelles Angebot.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Vergütung des Auftragnehmers aufzurechnen, sofern die Forderungen des Auftraggebers nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
  5. Haftung
  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
    • im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  • Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass bedingt durch höhere Gewalt oder Arbeitskämpfe Leistungen kurzzeitig unterbleiben, für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden.
  • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
  1. Vertraulichkeit
    • „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Auftragnehmer – sämtliche Arbeitsergebnisse. Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
    • Ausnahmen gelten bei rechtlicher Offenlegungspflicht oder bereits bekannt gewordenen Informationen. Nur notwendige Mitarbeiter oder Berater dürfen Zugriff erhalten.
  1. Referenznutzung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen und entstandene Werke (z. B. Texte, Grafiken, Fotos)  zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu verwenden z. B. auf Website, Social Media oder in Präsentationen.
(2) Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens des Auftraggebers sowie – soweit öffentlich zugänglich – die Verwendung des Unternehmenslogos, beispielsweise auf der Website des Auftragnehmers, in Präsentationen, Angebotsunterlagen oder in sozialen Medien.
(3) Die Referenzdarstellung erfolgt ausschließlich in sachlicher Form und darf keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers enthalten. Der Auftraggeber kann der Nutzung seines Unternehmensnamens oder Logos als Referenz jederzeit aus berechtigtem Interesse schriftlich widersprechen.
(4) Diese Regelung gilt während und nach Vertragsende, sofern keine schriftliche Untersagung erfolgt.

 

  1. Datenschutz, Informationssicherheit und Gerichtsstand
  • Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie etwa solche des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO.
  • Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Stuttgart.

 

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