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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Roj Auf – 08.07.2025

  1. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen frei in Ort, Zeit und Art, üblicherweise remote oder in den eigenen Räumen. Der Einsatz von Subunternehmern ist erlaubt, sofern die Leistung nicht beeinträchtigt wird.

  1. Exklusivität

Sofern die Zahlungsmodalität mit Ausschließlichkeitsklausel vereinbart, meldet der Auftraggeber offene Stellen beim Auftragnehmer und verpflichtet sich, Drittstaatler innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ausschließlich über den Auftragnehmer zu rekrutieren. Die Exklusivität gilt 18 Monate, kündbar mit 3 Monaten Frist. Bei Verstoß entfällt der Rabatt rückwirkend.

  1. Mitwirkungspflichten
  2. Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben bei Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Arbeitsumgebung zu schaffen und zu erhalten, die frei von Mobbing, Belästigung, Diskriminierung und ähnlichen schädlichen Verhaltensweisen ist. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Kenntniserlangung von Anzeichen für Mobbing oder ähnlichem Fehlverhalten unverzüglich angemessene und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen und das Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde die Dienstleistung ganz oder teilweise nicht durchführen, so steht dem Auftragnehmer ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung zu.
  5. Einreise & Nachbesetzung
  6. Der Auftraggeber hält die Stelle für mindestens 3 Monate nach Visumsantrag bereit und liefert nötige Unterlagen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Behördenentscheidungen.
  7. Bei Nachbesetzung hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Vermittlungsgebühr, wenn dem Auftragnehmer nicht gelingt innerhalb von 4 Monaten einen geeigneten Ersatzkandidaten vermitteln .
  8. Kein Anspruch auf Nachbesetzung besteht, wenn der Auftraggeber während der Probezeit die Arbeitsbedingungen wesentlich verändert oder mehr als 1 Ersatzkandidaten ablehnt.
  9. Der Anspruch entfällt auch, wenn die Kündigung auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist.
  1. Anerkennung & Arbeitsantritt

Bis zum Arbeitsantritt übernimmt der Auftragnehmer den Anerkennungsprozess. Danach liegt die Verantwortung für Integration und Fortbildung beim Auftraggeber. Dieser trägt alle Folgekosten (z. B. Kurse, Prüfungen).

  1. Unterstützung nach Vermittlung

Bei Problemen während der Ausbildung bietet der Auftragnehmer freiwillig und kostenfrei Unterstützung (z. B. Mediation). Es besteht kein Anspruch auf Erfolg.

  1. Zahlungen & Tarifanpassung
  2. Eine nachträgliche Tarifänderung ist nach 18 Monaten mit 8 Wochen Vorlauf möglich. Der Auftragnehmer kann den Tarif aus verschiedenen Gründen anpassen (z. B. Marktveränderungen, gestiegene Kosten, gesetzliche Änderungen). Eine schriftliche Mitteilung erfolgt mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder Post. Der Auftraggeber kann innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Anpassung als akzeptiert.Bei Zahlungsverzug kann die Leistung ausgesetzt werden.
  3. Unabhängig von der Zahlungsart kann der Auftraggeber freiwillig Vorortkosten im Ausland übernehmen (z. B. Behörden-, Übersetzungs- und Betreuungskosten für den Kandidaten). Bei Interesse unterbreitet der Auftragnehmer ein individuelles Angebot.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Vergütung des Auftragnehmers aufzurechnen, sofern die Forderungen des Auftraggebers nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
  5. Haftung
  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
    • im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  • Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass bedingt durch höhere Gewalt oder Arbeitskämpfen Leistungen kurzzeitig unterbleiben, für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden.
  • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
  1. Vertraulichkeit
    • „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Auftragnehmer – sämtliche Arbeitsergebnisse. Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
    • Ausnahmen gelten bei rechtlicher Offenlegungspflicht oder bereits bekannt gewordenen Informationen. Nur notwendige Mitarbeiter oder Berater dürfen Zugriff erhalten.
  1. Referenznutzung

(1) Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene Werke (z. B. Texte, Grafiken, Logo) als Referenz verwenden – z. B. auf Website, Social Media oder in Präsentationen.
(2) Eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers ist erforderlich, wenn er dies nicht wünscht. Ohne Widerspruch gilt die Nutzung als genehmigt.
(3) Die Nutzung erfolgt stets im Sinne einer seriösen Darstellung und darf dem Ruf des Auftraggebers nicht schaden.
(4) Diese Regelung gilt während und nach Vertragsende, sofern keine schriftliche Untersagung erfolgt.

  1. Datenschutz und Informationssicherheit
  • Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie etwa solche des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO.

 

 

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