Allgemeine Geschäftsbedingungen – Roj Auf – 08.07.2025
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen frei in Ort, Zeit und Art, üblicherweise remote oder in den eigenen Räumen. Der Einsatz von Subunternehmern ist erlaubt, sofern die Leistung nicht beeinträchtigt wird.
Sofern die Zahlungsmodalität mit Ausschließlichkeitsklausel vereinbart, meldet der Auftraggeber offene Stellen beim Auftragnehmer und verpflichtet sich, Drittstaatler innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ausschließlich über den Auftragnehmer zu rekrutieren. Die Exklusivität gilt 18 Monate, kündbar mit 3 Monaten Frist. Bei Verstoß entfällt der Rabatt rückwirkend.
Bis zum Arbeitsantritt übernimmt der Auftragnehmer den Anerkennungsprozess. Danach liegt die Verantwortung für Integration und Fortbildung beim Auftraggeber. Dieser trägt alle Folgekosten (z. B. Kurse, Prüfungen).
Bei Problemen während der Ausbildung bietet der Auftragnehmer freiwillig und kostenfrei Unterstützung (z. B. Mediation). Es besteht kein Anspruch auf Erfolg.
(1) Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene Werke (z. B. Texte, Grafiken, Logo) als Referenz verwenden – z. B. auf Website, Social Media oder in Präsentationen.
(2) Eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers ist erforderlich, wenn er dies nicht wünscht. Ohne Widerspruch gilt die Nutzung als genehmigt.
(3) Die Nutzung erfolgt stets im Sinne einer seriösen Darstellung und darf dem Ruf des Auftraggebers nicht schaden.
(4) Diese Regelung gilt während und nach Vertragsende, sofern keine schriftliche Untersagung erfolgt.
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